Umzug – Formularsatz Jobcenter

Liebe Helfer und Familienpaten, liebe Geflüchtete,

beim Umzug in die eigene Wohnung unterstützt das Jobcenter nach bestimmten „Spielregeln“ die Geflüchteten, wie Sie sicher gehört haben.

Um den Umgang mit dieser Unterstützung für Sie zu erleichtern, haben wir vom „Arbeitskreis Wohnung“ der Asylhelferkreise im Landkreis FFB einen Formularsatz für einige der Themen erstellt und mit dem Jobcenter abgestimmt.

Am einfachsten ist es, die relevanten Formulare gleich zu dem Termin zur Zustimmung zum Mietvertrag durch das Jobcenter mitzunehmen.

Hier die Formulare zum herunterladen/ausdrucken:

  1. Möbelbedarfsliste
  2. Kostenübernahme Umzugstransporter
  3. Bestätigung Möbel Vermieter
  4. quittungebay

Noch ein paar erklärende Worte zu den einzelnen Formularen:

1) Möbelbedarfsliste  –  wichtig: Im Voraus beantragen, nicht nach dem Erwerb einreichen!

Tragen Sie hier mit den Geflüchteten entsprechend der Familien / BG Größe die Anzahl der aufgeführten Gegenstände ein, die die Geflüchteten nicht bereits besitzen, aber als Grundbedarf dringend benötigen. Unter Sonstiges können noch alle Gegenstände ergänzt werden, die dringend gebraucht werden (wie Duschvorhang oder Verdunkelungsrollo) je nach Wohnung und Umstand… Dinge die nur die Annehmlichkeit erhöhen, auch wenn sie für uns selbstverständlich sind (Fernseher, Geschirrspüler, Teppiche u.s.w.), werden in der Regel abgelehnt.

Die Erstattungsbeträge werden vom Jobcenter eingetragen und an die Geflüchteten ausbezahlt, bitte dieses Feld freilassen. In der Regel liegen die Beträge im Bereich von guten Gebrauchtgegenständen oder Billigangeboten. Mit dem Geld können die Gegenstände dann erworben werden, wobei es naturgemäß zu Abweichungen von den erstatteten Beträgen kommen wird.

Das Jobcenter macht übrigens manchmal Stichprobenkontrollen, sprich besichtigt die Wohnung. Daher alle Kaufbelege aufheben.

2) Antrag auf Kostenübernahme „Umzugstransporter“  –  wichtig: Im Voraus beantragen, nicht erst im Nachhinein!

Sollten die Geflüchteten bereits Möbel besitzen bzw. zeitnah zum Umzug erwerben oder geschenkt bekommen und kein geeignetes Transportmittel zur Verfügung stehen, kann die Kostenübernahme für in der Regel „einen Transporter für 1 Tag“ genehmigt werden. Hierzu im Voraus mit dem Formular den Antrag stellen. Mietkosten bis zu 100,-€ haben wir im März 2021 vom Jobcenter zugesagt bekommen, da aktuell für diesen Betrag die günstigsten Angebote zu bekommen waren. Mieten können Sie den Transporter wo sie möchten und es brauchen auch keine Vergleichsangebote vorgelegt zu werden. Ferner werden die Kraftstoffkosten übernommen, also beim Antrag je nach Fahrdistanzen abschätzen.
Nach erfolgtem Umzug sind die Rechnungen für Fahrzeugmiete und Kraftstoff zur Erstattung einzureichen.

Wenn Sie, aufgrund einer zu großen Fahrtstrecke, den Transporter für mehr als einen Tag benötigen, ist ein individueller Antrag beim JC zu stellen.

Diese Verrechnung soll das Ganze für alle vereinfachen und erspart Ihnen den großen Aufwand die drei günstigsten Vergleichsangebote vorzulegen um den Transporter erstattet zu bekommen.

3) Bestätigung über Möbel vom Vermieter

… erleichtert den Nachweis über die benötigten Möbel (siehe „Möbelbedarfsliste“), da Klarheit über die vorhandenen Gegenstände hergestellt wird. Dieses Formular kann natürlich auch durch die Aussage der Geflüchteten selbst und evtl. Ihre Bestätigung als Helfer ersetzt werden, aber nach dem Motto „schadet ja nicht“ schlagen wir vor es zu verwenden.

4) Quittung für den Kauf von gebrauchten Gegenständen (quittungebay.pdf)

… ist lediglich als Beleg (siehe Möbelbedarfsliste) zum Aufbewahren für die Geflüchteten gedacht. Also mit den anderen Unterlagen und Kaufbelegen abheften.