Sozialwohnung

Allgemeines und Verfügbarkeit

Anerkannte Flüchtlinge sind aufgrund Ihrer geringen Einkommen (bzw. ALG II Bezug) meist berechtigt, eine „Sozialwohnung“ anzumieten. Wie funktioniert das?

Bei der Stadt Olching oder direkt beim LRA FFB/Referat Sozialer Wohnungsbau beantragen Sie eine Vormerkung (und bekommen dann zusätzlich einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein) – siehe Antragstellung. Beides gilt bei Bewilligung jeweils für ein Jahr, und muss dann gegebenenfalls verlängert werden.
Mit dem Wohnberechtigungsschein kann man in ganz Bayern direkt bei dem Vermieter einer freien Sozialwohnung einen Mietvertrag eingehen, allerdings nur in Gebieten ohne „erhöhten Wohnraumbedarf“. Laut Aussage vom LRA/Ref Sozialer Wohnungsbau soll in einigen Gegenden Niederbayerns und der Oberpfalz kurzfristig so eine Sozialwohnung beziehbar sein.
Eine Vormerkung ist in allen Gebieten mit „erhöhtem Wohnraumbedarf“ nötig, sprich da, wo es im Verhältnis zu den Wohnungssuchenden wenig freien Wohnraum gibt – das gilt auch im Landkreis FFB. Die Zuteilung erfolgt dann nach einem Punktesystem, bei dem die soziale Dringlichkeit (Wartezeit, aktuelle Wohnverhältnisse, Familiengröße …) bewertet wird. Da die Wartezeit hierbei viel Gewicht hat, bekommen die Geflüchteten im Allgemeinen zunächst keinen hohen Punktwert…

Und in der Praxis …
… ist die Verfügbarkeit von Sozialwohnungen in Olching und im ganzen Landkreis leider so gering, dass Wartezeiten von mehreren Jahren aktuell die Regel sind, gerade bei größeren Wohnungen. Sollten nun alle anerkannten Flüchtlinge eine Vormerkung beantragen, ist mit einer weiteren Verschärfung der Situation zu rechnen.

Hier geht’s zur Internetseite des LRA FFB / Referat für Sozialen Wohnungsbau wo man all dies nochmal genauer nachlesen kann und ein Merkblatt zum Antrag findet.

Antragstellung

Den Antrag bekommt man bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung und kann ihn auch dort abgeben. Das zuständige Wohnsitz-Wohnungsamt für die Bearbeitung der Anträge aus Olching (und aller anderen Gemeinden im Landkreis außer Fürstenfeldbruck und Germering) ist aber im LRA FFB das Referat für Sozialen Wohnungsbau. Man kann den Antrag auch direkt dort abholen (zuschicken lassen – Kontakt siehe Link oben) und abgeben, muss aber die Wohnsitz-Gemeinde vorher die Angaben bestätigen lassen.

Nur zur Information hier ein scan des Antragsformulares – für den konkreten Antrag bitte das aktuelle Formular besorgen!!   Antrag SoWo Vormerkung und Wohnberechtigungsschein