Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie bei der Vermietung Ihrer Wohnung auch anerkannte Flüchtlinge berücksichtigen könnten, und möchten Sie dabei gerne unterstützen!
Die wichtigsten Aspekte haben wir hier erläutert.
Wie läuft die Vermittlung eines Mieters ab?
In einem Telefongespräch oder per Email können erste Fragen geklärt und Informationen zu der Wohnung sowie zu Ihren Vorstellungen ausgetauscht werden. In einem persönlichen Besichtigungstermin stellt Ihnen ein Helferkreis-Mitarbeiter dann gerne einen oder auch mehrere mögliche Mieter vor und besichtigt mit diesen die Wohnung. Dabei berücksichtigen wir natürlich die Kriterien des Jobcenters für die Mietübernahme (siehe unten).
Selbstverständlich ist diese Unterstützung vom Helferkreis mit keinerlei Kosten verbunden, weder für Sie, noch für den Geflüchteten.
Ist die Miete gesichert?
Ja! Sofern die anerkannten Flüchtlinge ein zu geringes bzw. noch gar kein Einkommen haben, beziehen sie Leistungen vom Jobcenter (Arbeitslosengeld II – ALG II). Zu diesen Leistungen gehören auch Zahlungen für „Unterkunftskosten und Grundsicherung“, sprich Miete und Nebenkosten.
Wie läuft das mit dem Mietvertrag und der Mietzahlung durch das Jobcenter?
Das Jobcenter übernimmt nach festgelegten Regeln für ALG II Bezieher die Miete plus Nebenkosten. Hierbei gelten Höchstgrenzen. Sobald das Jobcenter dem Mietvertrag zugestimmt hat, kann unterschrieben werden. Hierbei kann auch vereinbart werden, dass die Mietzahlungen vom Jobcenter direkt an Sie als Vermieter überwiesen werden.
Die genauen Regelungen sowie die Richtwerte für Größe und Mietkosten können Sie auf der Internetseite des Jobcenters FFB unter „Service“ in den Information zu den Richtwerten, Unterkunftskosten im Landkreis FFB nachlesen.
Wir vom Helferkreis unterstützen Sie gerne bei den Formalitäten mit dem Jobcenter!
Was ist mit der Kaution?
Die Geflüchteten bekommen auf Antrag vom Jobcenter ein Darlehen, um die übliche Mietkaution und andere Umzugs- oder Wohnraumbeschaffungskosten zu finanzieren (siehe Punkt 5 des Informationsblattes v. Jobcenter).
Welche Wohnungsgrößen werden gesucht?
Aktuell suchen über 100 anerkannte Flüchtlinge in Olching eine Wohnung. Darunter sind Familien mit 1 bis 5 Kindern, Ehepaare und Alleinstehende, Männer und Frauen. Vom möblierten Zimmer über 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen bis hin zu Häusern wird alles gesucht. Auch Wohngemeinschaften von Alleinstehenden sind möglich.
Sprechen die anerkannten Flüchtlinge schon ausreichend Deutsch?
Über Bildungseinrichtungen, wie die Volkshochschulen oder ehrenamtliche Helfer wie uns, wurden von Anfang an Sprachkurse für Geflüchtete angeboten, die diese bereits während des laufenden Asylverfahrens besuchen. Daher können sich die meisten zum Zeitpunkt der Anerkennung (und erst dann wird die Wohnungssuche wirklich relevant) schon recht gut verständigen. Um fit für den Arbeitsmarkt zu sein und sich richtig integrieren zu können, lernen sie in den Integrationskursen noch besser Deutsch sprechen, schreiben und lesen.
Um die Verständigung zwischen Ihnen als Vermieter und Ihren neuen Mietern sicher zu stellen, stehen wir vom Helferkreis Ihnen und den Geflüchteten bei allen Gesprächen um den Mietvertragsabschluss und auch später bei Bedarf gerne zur Verfügung.
Verstehen die Flüchtlinge einen deutschen Mietvertrag, kennen sie Rechte und Pflichten des Mieters?
Natürlich ist es für Ausländer generell schwerer, solche rechtlichen Aspekte eines Gastlandes zu durchblicken, und man muss sie daher vielleicht auf manche Details, wie zum Beispiel die Mülltrennung o.Ä., genauer hinweisen und ihnen zeigen, wie das alles hier funktioniert.
Hierbei unterstützen wir als Helferkreis gerne, und stehen auch während der Mietzeit als Ansprechpartner, als Vermittler, und wo nötig als „Dolmetscher“ zur Verfügung.
Über Kurse (z.B. „Mieterqualifizierung“ bei der Caritas) können sich die Geflüchteten ebenso auf das Thema vorbereiten.