Zwischenlagerung von Möbeln

Zwischenlagerung von privaten Möbelstücken von Geflüchteten

Die Geflüchteten können bei Bedarf im Möbellager des Helferkreises eigene Möbelstücke zwischenlagern, bis sie eine Wohnung gefunden haben. Bitte dazu unter moebellager@helferkreis-asyl-olching.de Kontakt aufnehmen.

Hintergrund: Die Räume in den Unterkünften, die das Landratsamt den Geflüchteten zugewiesen hat, sind durch das LRA mit einer Standard-Möblierung ausgestattet. Zusätzliche private Möbelstücke (auch z.B. Teppiche und Vorhänge ohne Nachweis der Brandschutzsicherheit) sind großteils verboten und müssen entfernt werden. Dies hat diverse Gründe, wobei der Brandschutz eine große Rolle spielt.

Diese Möbelstücke, oder Möbelspenden die persönlich an einzelne Geflüchtete gegangen sind, können auf Wunsch im Möbellager zwischengelagert werden. Diese Möbelstücke bleiben das Eigentum der jeweiligen Geflüchteten und werden entsprechend gekennzeichnet. Sie können nur vom Eigentümer bei Bedarf wieder abgeholt oder zur allgemeinen Abgabe an Geflüchtete – siehe Möbelspenden – freigegeben werden.