Informationen für Helferkreis-Paten und Geflüchtete

Der Helferkreises-Asyl-Olching

… unterstützt bei der Wohnungssuche und Vermittlung von Wohnungen für Geflüchtete!

… sammelt Informationen rund um das Thema „Wohnraum“ und stellt diese für die Geflüchteten, ihre Helferkreis-Paten und für Vermieter zur Verfügung.

… hat gemeinsam mit weiteren Helferkreisen und der Caritas das Seminar „Mieterqualifizierung“ im Landkreis auf die Beine gestellt, um die Geflüchteten richtig auf dieses Thema vorzubereiten, damit es erst gar nicht zu Problemen im Mietverhältnis kommt. Über die Caritas-Asylsozialberatung in FFB können Informationen über künftige Kursmöglichkeiten eingeholt werden.

Themensammlung:

Wohnungssuche konkret!

Kurz nach der Gründung eines kleinen Immo-Teams haben wir begonnen Zeitungsannoncen zu lesen und Immobilien-Portale abzufragen, um Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge zu finden; zentral für den Helferkreis Olching, damit nicht jeder Geflüchtete/Pate die gleichen Annoncen lesen und anrufen muss.

Nach über 200 erfolglosen und frustrierenden Gesprächen haben wir diesen Weg eingestellt. Auf dem aktuellen Wohnungsmarkt – mit über 200 Bewerbern je angebotener Wohnung, so die Aussage vieler Makler – ist die Bereitschaft einen Geflüchteten als Mieter auszuwählen leider extrem gering.

Die meisten der erfolgreichen Wohnungsvermittlungen in die wir involviert waren oder von denen wir gehört haben, sind durch persönliche Kontakte zu den Vermietern zustande gekommen. Einigen wenigen Geflüchteten mit sehr hoher „Bewertungszahl“ konnte eine Sozialwohnung zugeteilt werden.

Was ist ganz wichtig um noch mehr Wohnungen zu finden?

Häufig ist eine erfolgreiche Wohnungsvermittlung durch einen persönlichen Kontakt zustande gekommen und nicht auf eine Annonce hin (siehe oben).
Wenn jeder Augen und Ohren offen hält, ob eine Wohnung frei wird und den Vermieter sofort persönlich anspricht, sind die Chancen am besten. Manchmal ist man auch mit dem Vorschlag erfolgreich, ein leerstehendes Zimmer oder Geschoss im Einfamilienhaus zu vermieten.
Dabei spielen ab und zu auch Wünsche von Vermietern eine Rolle, wie der nach Hilfe bei „Gartenpflege“ oder anderen Tätigkeiten im Haus, wo man sich ergänzen kann.
Wichtig: Bitte melden Sie Wohnungen, für die Sie keinen „passenden“ Flüchtling persönlich kennen, an uns weiter. Wir finden einen passenden Mieter.

Schreiben vom LRA: „Aufforderung zum Verlassen der Gemeinschaftsunterkunft“  –  droht den anerkannten Flüchtlingen damit die Obdachlosigkeit? Was ist nun zu tun?

Nach der „Anerkennung“ erhalten die Flüchtlinge vom LRA ein Schreiben, mit der Aufforderung, sich selbst eine Wohnung zu suchen und aus der Flüchtlingsunterkunft auszuziehen. Bei den aktuellen Bedingungen am Wohnungsmarkt gestaltet sich dies extrem schwierig und gelingt trotz großer Bemühungen unserer Kenntnis nach nur in Einzelfällen. Dies ist den Behörden natürlich bekannt und aktuell dulden sie den Verbleib in der jeweiligen Flüchtlingsunterkunft als sogenannte „Fehlbeleger“.
Am 21.3.17 hat Herr Landrat Thomas Karmasin im Landratsamt vor den geladenen Koordinatoren aller Helferkreise im Landkreis versichert, dass alle anerkannten Flüchtlinge aus formalen Gründen zwar das Schreiben mit der Aufforderung zum Verlassen der Unterkünfte erhalten, sie jedoch solange in den Unterkünften bleiben können, bis sie eine Wohnung gefunden haben. Unser erster Bürgermeister, Herr Andreas Magg, hat ebenfalls gegenüber dem Sprecher des Helferkreises Olching schon vor längerem bestätigt, dass es eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Olching und dem Landratsamt gäbe.
Um der Verpflichtung, „sich um eine Wohnung zu bemühen“, auch entsprechend nachzukommen, empfehlen wir dringend die folgenden drei Maßnahmen:

  1. Beantragung einer Vormerkung für eine „Sozialwohnung“ (außer die Einkommensgrenze wird überschritten).
    Allgemeine Infos dazu und speziell zur Antragstellung finden Sie auf unserer Seite Sozialwohnung.
  2. Wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister mit der Bitte um Unterstützung bei der Wohnungssuche. Der Bürgermeister und der Stadtrat müssen über Ihre missliche Lage und die drohende Obdachlosigkeit informiert sein, da die Gemeinde/Stadt ja im Falle der Obdachlosigkeit zuständig für Ihre Unterbringung wäre…
    Hier ein Formulierungsvorschlag.
  3. Wohnungssuche am freien Wohnungsmarkt.

Was kann ich als Pate tun, um meine Schützlinge bei der Wohnungssuche zu unterstützen?

  • Erstellen Sie mit Ihren Schützlingen eine Kurzvorstellung, die den Vermietern übergeben werden kann – hier ein Beispiel/Muster  – machen Sie dazu ein schönes digitales Foto Ihrer Schützlinge. Diese Kurzvorstellung sollten die Flüchtlinge zur Wohnungsbesichtigung mitbringen und dem Vermieter übergeben.
  • Klären Sie mit Ihren Schützlingen deren Bedarf ab. Neben der Größe spielt dabei sicherlich die Lage eine entscheidende Rolle. Informieren Sie dabei bitte deutlich darüber, dass die Chancen, eine Wohnung zu finden, entscheidend von der Flexibilität bei der Lage abhängen. Nur realistische Vorstellungen von Lage/Größe/Standard der Wohnung in Relation zu der maximalen Miete, die das Jobcenter akzeptiert, führen zum Ziel.
  • Sprechen Sie mit den Geflüchteten über die „Regeln eines Mietverhältnisses“. Dinge wie Kaution, Schönheitsreparaturen, Zustand bei Einzug/Auszug aus einer Mietwohnung, Hausordnung, Haustiere, Kündigungsgründe (regelmäßige pünktliche Mietzahlung), Kündigungsfristen u.s.w. können exemplarisch an einem Standard Mietvertrag aus dem Internet besprochen werden, um später Problemfelder zu umschiffen. Die Caritas bietet seit 2018 Kurse zur „Mieterqualifizierung“ an, in denen von der Bewerbung über den Mietvertrag und die Hausordnung bis hin zur Mülltrennung alles Wichtige vermittelt wird. Kurs-Termine bitte über die Caritas-Asylsozialberatung in FFB erfragen.
  • Wenn eine Wohnung gefunden ist, brauchen die Schützlinge sicher Ihre Hilfe für den Umzug und die Beschaffung der Möblierung. Hierzu finden Sie auch Informationen im Menüpunkt „Möbellager“ dieser Internetseite.
  • Nach einer erfolgreichen Vermittlung und dem Umzug sollte ein „Helfer“ weiterhin für Vermieter und Mieter als Ansprechpartner und Vermittler bei allerlei Fragestellungen zur Verfügung stehen – hier wird Ihr weiterer Einsatz gefragt sein.

Wie läuft die Absprache mit dem Jobcenter und der Abschluss des Mietvertrages ab?

Wichtig ist, dass der Mietvertrag vom Geflüchteten (Mieter) erst unterschrieben werden darf, nachdem das Jobcenter zugestimmt hat, und somit die Mietzahlung gesichert ist. Hierzu kurzfristig einen Termin mit dem zuständigen „Leistungsvermittler“ im Jobcenter vereinbaren und den voll ausgefüllten (möglichst vom Vermieter unterschriebenen) Mietvertrag vorlegen. Bei diesem Termin können auch gleich alle weiteren Themen (Darlehen zur Kautionszahlung, Umzugskosten, Erstmöblierung …) besprochen werden.
Hat das Jobcenter zugestimmt, kann auch der Geflüchtete den Mietvertrag unterschreiben und Sie können gemeinsam den Umzug planen…

Welche Regeln gelten beim Jobcenter FFB bezüglich der Kostenübernahme für Miete, Nebenkosten, Kaution, Umzugskosten u.s.w.?

Bitte lesen Sie hierzu unsere Informationen für Vermieter.

Vorsicht: Kautionsbetrüger sind  in Deutschland sehr aktiv!!

Auch in Olching gab es schon Fälle.
Bedingt durch die bekanntgewordenen Praktiken einiger dubioser Wohnungsanbieter sollte bitte darauf geachtet werden, dass grundsätzlich die Wohnung mit dem Asylbewerber / Helferkreismitglied und dem Anbieter gemeinsam besichtigt wird.

Grundsätzlich keine Vorauszahlungen ohne abgeschlossenen Mietvertrag leisten!!
Ist die Miete unglaublich billig, werden ungewöhnliche Vorgehensweisen vorgeschlagen oder kommt Ihnen irgendetwas komisch vor, dann recherchieren Sie den Namen des Vermieters/Vermittlers oder den Text des Angebotes im Internet – häufig stoßen Sie dann auf einschlägige Einträge anderer Geschädigter…

Praktiken der sogenannte Kautions- und Provisionsbetrüger können im Internet nachgelesen werden.
Beispiele waren u. a:

„…Mit einem neuen Verfahren ködern unseriöse Vermieter derzeit unbedarfte Mieter: Gegen Barzahlung einer Mietkaution und einer ersten Monatsmiete sollen sie im Gegenzug ohne Umschweife einen Mietvertrag für eine günstige Schnäppchen-Wohnung in bester Innenstadtlage erhalten…“

„…Mit einem neuen Trick versuchen Betrüger derzeit Wohnungssuchende abzuzocken: Dem sogenannten Wohnungskautionsbetrug. Dabei mieten die Gauner vorübergehend Appartements als Ferienwohnung an, bieten sie zur Vermietung an, kassieren von den Interessenten eine Kaution und tauchen unter. Die Wohnungssuchenden bekommen natürlich weder die Wohnung, noch sehen sie jemals ihr Geld wieder. Der Polizei liegen derzeit mehrere Fälle in München vor…“